Verfasst von H.Richert (Administrator).
Vielleicht haben Sie bereits gehört oder gesehen, dass in unserer Mensa seit kurzem ein ungewöhnliches Gerät aus Edelstahl steht!?
Es hat 2 Jahre gebraucht, bis genug Spenden gesammelt waren, diesen „Wasserspender“ der Hamburger Firma „proSoda“ zu erwerben und in Betrieb zu nehmen.
Dieses leitungsgebundene Gerät steht nun unseren SchülerInnen zur Verfügung und wird fleißig genutzt. Stilles, gekühltes Wasser und auch mit Kohlensäure versetztes Wasser, ebenfalls gekühlt, kann nun permanent „gezapft“ werden, um den Durst zu stillen. Ein Co2 – Zylinder ist integriert.
Kostenfrei, nachhaltig, für alle erreichbar und gesund….das waren die Hauptkriterien, über diese Anschaffung nachzudenken.
Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang ganz herzlich beim Amt Schenefeld, der Sparkasse, dem Wasserverband Schenefeld, Herrn Andermann aus Bokhorst sowie unserer Elternvertreterin Frau Mell für die großzügige finanzielle Unterstützung. Ohne Sie wäre das Projekt nicht umsetzbar gewesen!
Verfasst von Frau Wiebe.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier die Informationen zur neuen Corona-Verordnung in Kürze:
1. Die Testungen finden verpflichtend für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft 3x wöchentlich statt.
2.Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht
für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen
Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn
der infizierten Person.
3. Der Zugang zu schulischen Veranstaltungen für z.B. Eltern wird nur unter Wahrung der 2G+ erlaubt. Dies gilt auch für Geboosterte!
Zu den Zugangsvoraussetzungen zur Schule heißt es darin unter anderem in § 7 Abs.1:
„Der Zugang zu Schulen im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung sowie der Zugang zu sonstigen schulischen Präsenzveranstaltungen sind allen Personen untersagt, die der Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (negatives Testergebnis) nach Absatz 2 vorlegen; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.“
4. Weiterhin gilt die Maskenpflicht im Gebäude!
Unter folgendem Link finden Sie die ausführlichen Informationen:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220115_Schulen-CoronaVO.html
Zusätzlich möchte ich Sie darüber informieren, dass der Elternsprechtag am 03. Februar 2022 telefoisch stattfindet. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in einer Mail auf IServ.
Viele Grüße aus der Schule,
St. Wiebe