Unterricht nach den Osterferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Osterferien neigen sich dem Ende zu und der Schulstart steht bevor. Heute möchte ich Sie über den Schulbetrieb und die damit verbundenen Regelungen in Kenntnis setzen. Im Anhang finden Sie dazu auch das Elternanschreiben der Bildungsministerin Frau Prien.
Einführung von verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien
Für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Gemeinschaftsschule gilt nach den Osterferien eine Testpflicht. Nur mit einem Nachweis eines negativen Testergebnisses ist die Beschulung in der Schule möglich. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen Ihnen 3 Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Unsere Schüler*innen werden 2x wöchentlich in der Schule getestet. Dafür müssen Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die im Anhang beigefügte Einwilligungserklärung für die Durchführung von Selbsttest einmalig ausfüllen und Ihrem Kind mit in die Schule geben.
2. Sie lassen Ihr Kind 2x wöchentlich in einem Testzentrum testen und reichen die Bescheinigung in der Schule ein.
3. Sie legen 2x wöchentlich (montags, donnerstags) eine qualifizierte Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest bei Ihrem Kind im häuslichen Umfeld in der Schule vor. (Formular im Anhang)
Zum Schulstart am Montag, den 19.04.2021, werden alle Schüler*innen in der Schule getestet, sofern Sie der Testung zustimmen. Bei der Beschulung im Wechselmodell (Klassenstufe 7- 10) erfolgt die Testung am Dienstag, den 20.04.2021, wenn dieses der erste Schultag nach den Ferien ist. Sollten Sie keine Testung in der Schule für Ihr Kind wünschen, dann muss am Montag vor Unterrichtsbeginn entweder eine Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test (max. 3 Tage alt) oder eine Selbstauskunft (max. 3 Tage alt) vorliegen. Bei keiner Zustimmung zur Testung bzw. keinem erbrachten Nachweis über ein negatives Testergebnis wird Ihr Kind nicht im Präsenzunterricht beschult und Sie müssen Ihr Kind abholen.
Unterricht nach den Osterferien
Grundschule und Klassenstufe 5 + 6: Präsenzunterricht in der Schule nach neuem Stundenplan; Kohortenprinzip, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Hygieneregeln
Klassenstufe 7 + 8 + 9: Wechselunterricht nach neuem Stundenplan; Kohortenprinzip, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Hygieneregeln, weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrer*innen
Klassenstufe 10: Präsenzangebote; Kohortenprinzip, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Hygieneregeln, weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrer*innen
Bei steigender Inzidenzentwicklung
Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und unter Beachtung der Stellungnahmen der örtlichen Gesundheits- und Schulämter trifft das Ministerium davon abweichende Entscheidungen über weitergehende notwendige Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund einer steigenden Inzidenzentwicklung in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten immer mittwochs und gibt diese dann auch im Laufe des Tages bekannt. Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 liegt, müssen aufgrund des aktuell gültigen sogenannten 100-er Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auch mit einem kurzfristigen Wechsel in das Distanzlernen rechnen.
Ich hoffe sehr auf einen gelungenen Schulstart nach den Osterferien und eine möglichst lange Phase in Präsenz. Drücken wir uns gemeinsam die Daumen!
Viele Grüße aus der Schule.
St. Homes