- Details
- Verfasst von H.Richert (Administrator)
- Veröffentlicht: 14. Mai 2014
Handynutzungsregeln
Regeln zur Nutzung des Handys bzw. Smartphones in der
Gemeinschaftsschule Schenefeld
- Die Mitnahme des Handys / Smartphones geschieht auf eigenes Risiko.
Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen seitens der Schule. - Während der Unterrichtszeit ist das Handy ausgeschaltet.
Es bleibt während der Stunde ausgeschaltet in der Schultasche.
Die Lehrkraft kann dieses Verbot aufheben, wenn das Smartphone im Unterricht gebraucht wird. - Um andere nicht zu stören ist Musik über (Handy-/Smartphone-)Lautsprecher in der gesamten Schule nicht gestattet. Im Unterricht sind auch Kopfhörer(-stöpsel) verboten.
- Bilder, Videos und Audiomitschnitte von Mitschülern sind (gesetzlich!) verboten. Bei sinnvollem Einsatz im Unterricht fordert die Lehrkraft dazu auf das Smartphone zu benutzen oder wird zunächst vom Schüler gefragt.
- Nachrede, Beleidigungen oder Mobbing über digitale Medien sind strengstens untersagt.
Ein Regelverstoß bedeutet, dass das entsprechende Gerät eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt wird. Bei Straftaten wie bei Punkt 4 und 5 behält sich die Schule vor, die Polizei einzuschalten.
Das Handy/Smartphone ist dann nur mit einem Anruf oder unterschriebenem Schreiben des Erziehungsberechtigten bzw. durch dessen persönliche Abholung zurückzuerhalten.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.