startseite

zurück zur
Startseite

Grund- und Gemeinschaftsschule Schenefeld

(Kreis Steinburg)

Logo2021_tiny.png

Logo2021 tiny

Aktuelles

OffGa / BGS aktualisiert

Wir entschuldigen uns für die veraltete Seite der Angebote im Unterpunkt offenen Ganztagsschule. Diese ist durch die Neustrukturierung unserer Homepage "hängengeblieben". Sie sollte jetzt auf dem aktuellen Stand der Dinge sein und sich nicht mehr überlappen.

Neue Fahrkarten

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Schuljahr 2022/23 muss für alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus zur Schule kommen, ein neuer Fahrkartenantrag für die neue "HVV Card" gestellt werden. Im Anhang finden Sie ein Anschreiben des Amtes Schenefeld sowie den Antrag.
Der ausgefüllte Antrag muss bis spätestens 14.04.2022 im Schulsekretariat abgegeben werden! Dazu gehört auch ein aktuelles Passfoto. Achtung: Es muss ein Passfoto sein und kein zurechtgeschnittenes Foto von privaten Aufnahmen. Kleiner Tipp: Im Amtsgebäude des Amtes Schenefeld gibt es einen Passfotoautomaten.

Wasser marsch!

Vielleicht haben Sie bereits gehört oder gesehen, dass in unserer Mensa seit kurzem ein ungewöhnliches Gerät aus Edelstahl steht!?

Es hat 2 Jahre gebraucht, bis genug Spenden gesammelt waren, diesen „Wasserspender“ der Hamburger Firma „proSoda“ zu erwerben und in Betrieb zu nehmen.

Dieses leitungsgebundene Gerät steht nun unseren SchülerInnen zur Verfügung und wird fleißig genutzt. Stilles, gekühltes Wasser und auch mit Kohlensäure versetztes Wasser, ebenfalls gekühlt, kann nun permanent „gezapft“ werden, um den Durst zu stillen. Ein Co2 – Zylinder ist integriert.

Kostenfrei, nachhaltig, für alle erreichbar und gesund….das waren die Hauptkriterien, über diese Anschaffung nachzudenken.

Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang ganz herzlich beim Amt Schenefeld, der Sparkasse, dem Wasserverband Schenefeld, Herrn Andermann aus Bokhorst sowie unserer Elternvertreterin Frau Mell für die großzügige finanzielle Unterstützung. Ohne Sie wäre das Projekt nicht umsetzbar gewesen!

Neue Corona-Regeln

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


hier die Informationen zur neuen Corona-Verordnung in Kürze:

1. Die Testungen finden verpflichtend für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft 3x wöchentlich statt.
2.Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht
für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen
Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn
der infizierten Person.
3. Der Zugang zu schulischen Veranstaltungen für z.B. Eltern wird nur unter Wahrung der 2G+ erlaubt. Dies gilt auch für Geboosterte!
Zu den Zugangsvoraussetzungen zur Schule heißt es darin unter anderem in § 7 Abs.1:
„Der Zugang zu Schulen im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung sowie der Zugang zu sonstigen schulischen Präsenzveranstaltungen sind allen Personen untersagt, die der Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (negatives Testergebnis) nach Absatz 2 vorlegen; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.“
4. Weiterhin gilt die Maskenpflicht im Gebäude!

Unter folgendem Link finden Sie die ausführlichen Informationen:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220115_Schulen-CoronaVO.html

Zusätzlich möchte ich Sie darüber informieren, dass der Elternsprechtag am 03. Februar 2022 telefoisch stattfindet. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in einer Mail auf IServ.

Viele Grüße aus der Schule,

St. Wiebe

Schulstart nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit dieser Mail möchte ich Sie über die Regelungen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien informieren.
Testkonzept
Gem.§ 7 Abs. 3 Schulen-CoronaVO ist ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag)erweitert. Die Tests berechtigen während dieser Zeit also nur noch für zwei Tage zum Schulbesuch, ein am Montag durchgeführter Test dementsprechend für Montag und Dienstag. Die Tageszeit der Testdurchführung
bleibt hierbei unerheblich. Für die Selbsttestung zu Hause ist eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft zu erbringen(im Anhang). Fehlt diese Selbstauskunft an den Testtagen, müssen Sie diese unverzüglich nachreichen bzw. einer erneuten Testung in der Schule zustimmen.
Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum 17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich bitte ich aber schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen, freiwillig an den Testungen teilzunehmen. Ich bitte alle am Schulleben Beteiligten und auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler daher,
am kommenden Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder bei einer Teststation durchzuführen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen.

Zusätzlich möchte ich Sie auf den Fall, dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind, darauf vorbereiten, dass ein Wechsel in den Distanzunterricht möglich sein kann bzw. sich nicht vermeiden lässt. Eine Notbetreuung in der Grundschule und für die Jahrgänge 5 + 6 wird gewährleistet. 

Gehen wir positiv an die erneut herausfordernde Situation!!! Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart kommenden Montag.
Viele Grüße aus der Schule,
St. Wiebe

Anmeldung

Als Elternteil der GGS melden Sie sich bitte mit Benutzername Kennwort aus dem Sekretariat an. Als Schüler*in die Anonymen Login Daten, die per E-Mail mitgeteilt wurden.