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Grund- und Gemeinschaftsschule Schenefeld

(Kreis Steinburg)

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Rauchfreie Schule

Auf dem Weg zur „rauchfreien Schule“

-ein Statement –

 

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern und Erziehungsbrechtigte,

 

Seit 2008 gilt in allen Bundesländern ein Rauchverbot an Schulen!

Es wurde schnell erkannt, dass das Rauchverhalten der SchülerInnen nur in einer Kombination von „Verbot, strukturellen und verhaltensbezogenen Maßnahmen“ wirksam eingeschränkt werden kann.

Das gesetzliche Rauchverbot schafft eine wichtige Voraussetzung für Klarheit und Verbindlichkeit, sie allein ist jedoch keine Garantie für die Rauchfreiheit im Schulalltag. Eine Rauchfrei – Politik wird nur dann erfolgreich sein und sich im SchülerInnen – Verhalten niederschlagen, wenn das erarbeitete Programm zwischen allen beteiligten Gruppen gut kommuniziert und gemeinsam verabschiedet wird.

Die Gesundheitsförderung unserer SchülerInnen ist nicht nur eine gesetzlich festgelegte Aufgabe, sondern – bezogen auf das Rauchen – auch ein persönliches Anliegen vieler PädagogInnen.

Vorrangige Ziele einer rauchfreien Schule im Bereich der Gesundheitsförderung sind:

  • Weniger SchülerInnen beginnen mit dem Rauchen. Wenn in der Schule nicht mehr geraucht wird, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen mit dem Rauchen beginnen.
  • Studien haben gezeigt, dass Jugendliche, die nicht mit dem Rauchen beginnen, auch seltener zu den Cannabis – und Alkoholkonsumenten gehören.
  • SchülerInnen werden durch das Programm im besten Fall dazu bewegt, das Rauchen wieder zu beenden.

Das Programm gegen das Rauchen berührt natürlich auch die allgemeine Schulentwicklung:

  • Die konsequente Umsetzung der Regeln und Maßnahmen der rauchfreien Schule stärkt den Glauben und die Wirksamkeit schulischer Regeln insgesamt.
  • PädagogInnen eines Kollegiums handeln im Rahmen der beschlossenen Regeln einheitlicher und abgestimmter gegenüber den SchülerInnen und werden seltener „ausgespielt“. Daraus resultieren positive Wirkungen für die Autorität des gesamten Kollegiums.
  • Das Image der Schule wird verbessert, wenn diese sich als „gesundheitsfördernde Schule“ Die Schule gewinnt an Ansehen in ihrer Außenwirkung und letztendlich bei Eltern, die über die Anmeldung ihrer Kinder entscheiden.

Die „AG Rauchfrei“ hat nun in mehreren Sitzungen versucht, ein gutes Verhältnis zwischen „Sanktionierung, Aufklärung und Einbeziehung der Eltern/ Erziehungsbrechtigten“ zu schaffen. Die Lehrerkonferenz hat dieses Konzept angenommen bzw. sich zur Umsetzung entschieden.

Die Teilnahme von KollegInnen unterschiedlicher Fachrichtungen – z.B. Sport, und Biologie – haben es ermöglicht, das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten und schließlich zu einem einheitlichen Arbeitsansatz zu gelangen.

Im Folgenden werden nun die einzelnen erarbeiteten Maßnahmen dargestellt:

 

Grundlage für die neue Ausrichtung ist der neu angelegte „Raucherordner“.

In diesem Ordner werden die SchülerInnen geführt, die sich dem klaren Verbot des Rauchens in der Schule widersetzen und es lässt sich auf den ersten Blick erkennen, welche Stufe der Sanktionen bzw. Maßnahmen jeweils erreicht wird.

Der Kollege bzw. die Kollegin, der bzw. die einen Schüler/ eine Schülerin ohne Zweifel beim aktiven Rauchen erkennt, wird den Namen im Raucherordner hinterlegen bzw. finden, sollte es sich bereits um wiederholtes Rauchen handeln.

Es sind folgende Stufen der Maßnahmen bzw. Sanktionierung vorgesehen:

 

Stufe 1 - Ausstellen einer Missbilligung

Stufe 2 - Missbilligung und Bearbeitung eines Fragebogens zum persönlichen Rauchverhalten bzw. der eigenen Rauchergeschichte

Stufe 3 - Missbilligung mit anschließender Einladung der Erziehungsberechtigten

Stufe 4 -  Missbilligung mit Erarbeitung eines fachbezogenen Textes unter Aufsicht (z.B. im Rahmen der Knigge-Stunde, beim Sozialarbeiter…)

Stufe 5 - Missbilligung mit der Folge einer Pausensperre für 5 Schultage. Die Pause wird z.B. im Foyer am Haupteingang verbracht. Eine letzte Ermahnung erfolgt im Hinblick auf Stufe 6.

Stufe 6 – Missbilligung mit Einleitung einer Klassenkonferenz

 

 

Der ausschließliche Verdacht ohne erkennbare „aktive Handlung“ kann „nur“ mit einem Hinweis an die Eltern geahndet werden.

 

Ergänzung:

 

  • Ein noch auszuarbeitendes gezieltes Präventionsprogramm wird erarbeitet werden. (auch unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes)
  • Ein „Vertrag“ mit den SchülerInnen wird mit Aufnahme an der GGS in Klassenstufe 5 zu unterschreiben sein. (analog dem Handyvertrag)

 

Wir gehen davon aus und hoffen, dass dieser erneuerte Ansatz großen Zuspruch bzw. große Unterstützung findet, denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder!

 

 

Schenefeld, im Juni 2022

Die Mitglieder der „AG Rauchfrei“

 

 

 

 

Anmeldung

Als Elternteil der GGS melden Sie sich bitte mit Benutzername Kennwort aus dem Sekretariat an. Als Schüler*in die Anonymen Login Daten, die per E-Mail mitgeteilt wurden.